Was Sie über Pflegeberatung wissen sollten

Übernehmen Angehörige die häusliche Pflege, erhalten Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen nach SGB XI Pflegegeld von der Pflegekasse. Um die Qualität der Pflege und Betreuungssituation sicherzustellen, findet regelmäßig eine für Sie kostenlose aber verpflichtende Pflegeberatung durch den Beratungseinsatz statt. Mögliche Themen einer Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI sind zum Beispiel:

  • praktische Tipps für die Alltagsbewältigung,
  • Informationen zur Schaffung eines pflegegerechten Wohnraums mit nötigen Hilfsmitteln,
  • Maßnahmen zur Rehabilitation,
  • lernen von Bewältigungsstrategien im Umgang mit chronischen Krankheiten und Alterserscheinungen,
  • lernen von Lagerungs- und Hebetechniken sowie
  • die Verordnung von Pflegehilfsmitteln.

Leistungsangebot

Beratungseinsatz nach §37 Abs.3 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen, die Pflegeleistungen durch einen Pflegegrad erhalten, sind verpflichtet Beratungseinsätze abzurufen.

Pflegegrad 1: Ein Beratungseinsatz pro Halbjahr kann in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad 2-3: Es ist ein Beratungseinsatz pro Halbjahr verpflichtend.

Pflegegrad 4-5: Es ist ein Beratungseinsatz pro Quartal verpflichtend. 

Pflegegutachten
 

Ihre Pflegebedürftigkeit wurde nicht anerkannt oder ein Antrag für Pflegesachleistungen wurde abgelehnt? Ich helfe Ihnen bei:

  • Erstellung von Pflegegutachten zur Begründung und Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche.
  • Antragsstellung zur Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI

Private Pflegeberatung
 

Eine private Beratung ist selbstverständlich möglich. Zu folgenden Themen kann eine Beratung stattfinden:

  • Beratung zur Durchführung von Pflege durch Angehörige.
  • Beratung zum Umgang mit Krankheit, Nebenwirkungen und Pflegebedürftigkeit.
  • Beratung zur Palliativen Versorgung 
  • Beratung und Unterstützung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.
  • Beratung und Unterstützung bei Widerspruchsverfahren.
  • Unterstützung beim Erstantrag auf Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege.

§45b SGB XI Entlastungsleistung

Ihre Pflegeberaterin hilft Ihnen beispielsweise bei folgenden Themen in der Situation einer Pflegebedürftigkeit zur Entlastung:

  • Möglichkeiten der Alltagsunterstützung
  • Möglichkeiten der häuslichen Versorgung
  • Vermittlung einer Seniorenbegleitung
  • Vermittlung einer Demenzbegleitung

Terminvereinbarung

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